Der Feuerstättenbescheid
Mit dem Jahreswechsel 2009/2010 sind im Schornsteinfegerwesen umfangreiche Veränderungen in Kraft getreten. Die wesentlichen Elemente sind hierbei die Übertragung der fristengerechten Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten in Eigenverantwortung auf den Eigentümer/Verwalter eines Gebäudes, die freie Wahl des Schornsteinfegers ab dem Jahr 2013 und der Erlass eines gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheides
Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen durchzuführen sind und verzeichnet die jeweils einzuhaltenden Fristen. Nach dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
wird Ihnen nun die Verantwortung dafür übertragen, dass alle auf dem Feuerstättenbescheid vermerkten Tätigkeiten an Ihren Feuerungsanlagen durchgeführt werden.
Die Ausführung können Sie frei an dafür zugelassene Schornsteinfeger übertragen, die Ihnen die ordnungsgemäße Durchführungnach Abschluss der Arbeiten auf dafür vorgesehenen Formularen bestätigen müssen. Diese müssen Sie dann an Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger weiterleiten. Dieser überwacht die Durchführung der vorgeschriebenen Arbeiten und die Einhaltung der Fristen und löst ggf. Mahnungen bzw. Ersatzvornahmen aus.
Von der Verantwortung, die Ihnen der Gesetzgeber übertragen hat, können wir Sie leider nicht entbinden. Sofern Sie uns jedoch in gewohnter Weise auch weiterhin mit der Ausführung der notwendigen Arbeiten beauftragen, können wir Ihnen den lästigen und zeitraubende Formularkrieg ersparen.
Aktualisiert (Freitag, den 03. Dezember 2010 um 15:09 Uhr)


