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Feuerstättenschau

Alle 5 Jahre bzw. nach 2013 zweimal alle 7 Jahre führt der für Sie zuständige Bezirksschornsteinfegermeister, eine sogenannte Feuerstättenschau

in Ihrem Gebäude durch. Diese Begutachtung aller Feuerungsanlagen (Feuerstätte einschließlich Abgasanlage) dient dem vorbeugenden Brandschutz.


Nur mit betriebs- und brandsicheren Feuerungsanlagen lässt sich ein warmes Zuhause auch unbetrübt genießen, denn keine Feuerstätte ist

eigensicher und selbst unbedeutende Baufehler oder Verschleißerscheinungen können zu Hausbränden oder Gefahren für Leib und Leben führen.


Niemand besser als Ihr Bezirksschornsteinfegermeister weiß besser, worauf zu achten ist, Um Gefahren zu vermeiden. Daher hat ihn der Gesetzgeber trotz weitgehender Liberalisierung der Schornsteinfegerarbeiten alleine mit dieser wichtigen Aufgabe betraut.
Ihre Sicherheit, für die wir persönlich haften, ist uns wichtig.



Über die durchgeführte Feuerstättenschau erhalten Sie ein Protokoll aus dem ersichtlich ist ob evtl. Mängel an Feuerungsanlagen festgestellt wurden.

Aktualisiert (Sonntag, den 27. Februar 2011 um 13:52 Uhr)